Nach den menschenverachtenden
Entgleisungen des Kölner SPD-Chefs Jochen Ott in der Ratssitzung vom 24.
Juni 2008, in der er u.a. die Teilnehmer des im September geplanten
Anti-Islamisierungskongresses als „Nazidreck“ bezeichnet hatte, erstattete
heute der Vorsitzende von pro Köln und pro NRW, Rechtsanwalt Markus
Beisicht, Anzeige wegen des Verdachts der Beleidigung. Ebenso
wurde heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
SPD-Polizeipräsidenten von Köln, Herrn Klaus Steffenhagen, eingereicht.
Steffenhagen hatte gegenüber der Presse erklärt, daß er unbedingt
verhindern wolle, daß Bilder der Kongreßteilnehmer in der Nähe des Doms um
die Welt gehen würden. Diese rein politische bzw. parteipolitische
Motivation für das Handeln eines zur Neutralität verpflichteten
Polizeipräsidenten wird nun ein disziplinarrechtliches Nachspiel haben.
Die
Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Jochen Ott wird im Detail wie folgt
begründet:
„Am 24.06.08 fand in Köln eine
Ratssitzung mit Beteiligung des Beschuldigten statt. Bei dieser Ratssitzung in
Köln kam es zu einer heftigen Debatte über den für den 19.09.08-21.09.08 in Köln
geplanten Antiislamisierungskongress von pro Köln. Dieser Kongress müsse „mit
allen Mitteln“ verhindert werden, forderten einige Kommunalpolitiker. In der
Debatte verlor sodann der SPD Vorsitzende Jochen Ott völlig die Contenance und
ließ sich zu üblen verbalen Entgleisungen hinreißen. So sprach er in
menschenverachtender Diktion von Teilnehmern des Kongresses als „Nazidreck“. Die
entsprechenden Ratssitzungen werden protokolliert, so dass auch diese
Entgleisung des Beschuldigten im entsprechenden Protokoll zu finden sein wird.
Mit seinem Ausspruch Nazidreck
hat der Beschuldigte die Ehre aller Kongressteilnehmer durch einen
rechtswidrigen Angriff verletzt. Gemäß der Diktion des Beschuldigten handelt es
sich bei den Kongressteilnehmern einschließlich des Unterzeichners nicht mehr um
Menschen, sondern ausschließlich um Dreck. Die diskriminierende Absicht ist
hierbei offenkundig. Seine Äußerung stellt einen rechtswidrigen Angriff auf die
Ehre von politisch Andersdenkenden durch vorsätzliche Kundgabe ihrer Missachtung
dar. Seine Äußerung betrifft auch eindeutig den ethischen Wert der ihm
missliebigen Kongressteilnehmer. Diese haben für den Beschuldigten offenbar
keinen ethischen Wert, sondern sie sind gemäß der menschenverachtenden Diktion
des Beschuldigten lediglich Nazidreck, der weggekehrt werden muss.
Rechtsfertigungsgründe für die
verbale Entgleisung des Beschuldigten Oberstudienrates sind nicht ersichtlich.
Es ist sicherlich legitim einen rechten Kongress zu kritisieren und auch
politisch zu bekämpfen. Inakzeptabel wird es jedoch wenn die Kongressteilnehmer
in menschenverachtender Art und Weise beleidigt werden. Ihnen wurde sogar das
Menschsein abgesprochen; sie wären nur übler „Nazidreck“.“
In der
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeipräsidenten Steffenhagen heißt es
wörtlich:
„Am 25.06.08 erklärte der der SPD
angehörende Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen im Hinblick auf den von
pro Köln in der Domstadt für den 19. bis 21. September geplanten
Anti-Islamisierungskongress gegenüber der Kölnischen Rundschau das Nachfolgende:
„Auf keinen Fall dürfe die Veranstaltung auf dem Roncalliplatz stattfinden. Ich
prüfe gerade, ob wir das juristisch durchbekommen.“ Er wolle unbedingt vermeiden
„das Bilder von Rechtsradikalen in der Nähe des Doms um die Welt gehen.“
Bei dem von pro Köln gemeinsam
mit der Regionalpartei pro NRW geplanten Antiislamisierungskongress handelt es
sich um eine Konferenz mit profilierten islamkritischen europäischen Politikern.
Teilnehmen werden unter anderem der österreichische Oppositionsführer und FPÖ
Vorsitzende H. C. Strache aus Wien, Mitglieder der italienischen
Regierungspartei Lega Nord, flämische Politiker vom Vlaams Belang sowie der
ehemalige CDU Bundestagsabgeordnete Henry Nitzsche aus Sachsen.
Pro Köln bzw. pro NRW die in
parteipolitischer Konkurrenz zur SPD stehen, wollen mit dieser internationalen
Konferenz die Kölner Öffentlichkeit über ihre Ziele informieren sowie auch die
heiße Phase des nordrheinwestfälischen Kommunalwahlkampfs einleiten. Zu den
wesentlichen Prinzipien einer jeden freiheitlichen Demokratie gehört das Recht
von politischen Parteien bzw. Wählergemeinschaften sich friedlich zu versammeln
und für ihre politischen Inhalte in der Öffentlichkeit werben zu können.
Es ist selbstverständlich das
Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne aber auch konservative
Parteien wie pro Köln bzw. pro NRW Wahlkampfveranstaltungen auch in der Kölner
Innenstadt abhalten. Den Umstand, dass pro Köln den Kongress auf dem
Roncalliplatz abhalten möchte, hat der zur parteipolitischen Neutralität
verpflichtete Polizeipräsident in der Öffentlichkeit nicht mit explizit
parteipolitischen Erwägungen zu kommentieren. Es mag ihm persönlich vielleicht
missfallen, dass ein politischer Mitbewerber der SPD eine öffentliche
Veranstaltung auf dem Roncalliplatz durchführen möchte. Als Kölner
Polizeipräsident ist Herr Steffenhagen zur Neutralität und Gleichbehandlung
aller politischen Formationen verpflichtet. Wenn er nunmehr gegenüber der Presse
äußert, er möchte nicht, dass Bilder von friedlichen pro Köln Anhängern in der
Nähe des Domes um die Welt gehen, so missbraucht er offenkundig sein Amt. Er mag
sich sicherlich zu Sicherheitsaspekten und auch zum geplanten Ablauf der
Veranstaltung aus polizeitaktischer Sicht äußern, missbraucht jedoch sein Amt
als Polizeipräsident, wenn er einem politischen Mitbewerber der SPD
ausschließlich aus parteitaktischen Gründen völlig legitime demokratische
Grundrechte verweigern will. Offensichtlich möchte der der SPD angehörige
Polizeipräsident elementare Grundrechte für die politisch inkorrekte
parteipolitische Konkurrenz der SPD nach dem Beispiel von Simbabwe, Weißrussland
oder China außer Kraft setzen.
Sein Verhalten ist mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen, der gebotenen parteipolitischen Zurückhaltung
sowie der gebotenen Toleranz gegenüber politisch Andersdenkenden nicht zu
vereinbaren. Er missbraucht sein Amt, um eine ihm offenbar politisch nicht
genehme demokratische Gruppierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu behindern.
Ein solches Verhalten schadet dem Ansehen der Polizei und ist mit dem Gebot der
parteipolitischen Zurückhaltung nicht zu vereinbaren.