Ohrfeige für Kölner
Jugendrichter Riehe
Kölner Koma-Schläger
erneut gewalttätig!
Der als Koma-Schläger von Ostheim
bekannt gewordene Erdinc S. ist gestern erneut verhaftet worden. Der
Koma-Schläger mit Migrationshintergrund Erdinc S. wurde in der gesamten
Bundesrepublik bekannt, nachdem der politisch korrekte Kölner Jugendrichter,
Hans-Werner Riehe auf
eine Bestrafung des als gewalttätig bekannten jugendlichen Migranten
verzichtete. Dieser hatte zuvor den 44 Jahre alten
deutschen Familienvater, Waldemar W., völlig grundlos und unmotiviert ins Koma
geschlagen, als dieser völlig harmlos mit seinen Kindern vor einem Kiosk in Köln
Ostheim stand. Das bedauernswerte Opfer wurde durch den brutalen Überfall
irreparabel gesundheitlich geschädigt und wird ein Leben lang unter den
eingetretenen Behinderungen zu Leiden haben. Der gutmenschliche Kölner
Jugendrichter Riehe hatte bei der Urteilsverkündung mehr Mitleid mit dem Täter,
als mit dem Opfer und bescheinigte dem Gewalttäter eine positive Sozialprognose.
Nun hat der Komaschläger erneut einen Passanten grundlos angegriffen und nicht
unerheblich verletzt.
Das aktuelle Opfer wollte lediglich
telefonieren. „Ich werde Dich umbringen und kaputtschlagen“, soll Erdinc S.
gerufen haben. Er schlug brutal zu und verletzte das Opfer am Auge. Der
Gewalttäter mit Migrationshintergrund wurde später auf einer Bildvorlage der
Polizei vom Opfer identifiziert.
Hierzu erklärt der pro Köln und pro NRW
Vorsitzende, Rechtsanwalt Markus Beisicht:
„ Der Koma-Schläger mit
Migrationshintergrund muss endlich von der Justiz aus dem Verkehr gezogen
werden. Aber auch der Multi-Kulti-bewegte Jugendrichter Hans-Werner Riehe hat
eine nicht unerhebliche Mitverantwortung an der aktuellen Gewalttat von Erdinc
S.. An seiner Stelle könnte ich nicht mehr ruhig schlafen. An Kölner Gerichten
muss endlich Schluss sein mit der Kuscheljustiz gegenüber Straftätern mit
Migrationshintergrund. Die alt 68-er Erziehungsmethoden haben bei diesen
gewalttätigen Jugendlichen schon lange versagt. Ich fordere nicht zum ersten
mal, dass Migranten, die wegen einer Straftat gegen das Leben, einer
gefährlichen bzw. schweren Körperverletzung, eines Raubes oder einer
Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurden, auszuweisen sind und nach
Verbüßung ihrer Strafe in ihre jeweiligen Heimatländer abgeschoben werden
müssen.“