Über Ostern – insbesondere am Ostersonntag -
war es deutschen Einzelhändlern in Köln verboten, ihre Geschäfte zu öffnen. Auf
der Ostheimer Straße direkt neben der Vingster Moschee galten allerdings an den
christlichen Feiertagen offenbar ganz andere Gesetze. Ein Anwohner schildert
die dortigen Ereignisse am Karfreitag wie folgt:
„Seit 9 Uhr heute früh haben wir hier eine
Lärmkulisse wie auf einem orientalischen Basar. Muslimische Kinder schreien vor
unserem Haus rum, während nebenan auf dem Moscheegelände die Erwachsenen Tische
und Bänke für einen ‚Wohltätigkeitsbasar’ aufbauen.
Völlig genervt von dem Treiben, habe ich gegen 11
Uhr auf der Polizeiwache in Kalk angerufen. Dort habe ich mich erkundigt, wie es
sich mit der Rechtmäßigkeit solcher Veranstaltungen an hohen christlichen
Feiertagen verhält. Ich habe darauf hingewiesen, daß man an Karfreitag als
'Normalbürger' auch gewissen Regeln unterliegt. Beispielsweise dürfen keine
Sportveranstaltungen stattfinden und sogar das Spielen von lauter Musik ist bis
zu einer gewissen Uhrzeit untersagt. Wie kann es also sein, daß es sich hierbei
um eine genehmigte Veranstaltung handelt?
Man sagte mir zu, sich der Sache anzunehmen. Nach
etwa 30 Minuten erschien dann auch ein Streifenwagen. Die beiden Beamten
unterhielten sich geschätzte 20 Sekunden mit einem der Moscheebetreiber, stiegen
wieder in ihren Streifenwagen und das war’s. Augenscheinlich handelt es sich
tatsächlich um eine genehmigte Veranstaltung!“
Auf der Internetseite der Stadt Köln war dagegen
zu den „Regelungen für die Karwoche bis Karsamstag“ zu lesen:
„Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jeglicher
öffentliche Tanz verboten. Am Karfreitag sind, bis zum Karsamstag 6 Uhr, keine
öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere
• Märkte, gewerbliche Ausstellungen,
Briefmarkentauschbörsen
• sportliche Veranstaltungen einschließlich
Pferderennen
• Leistungsshows sowie Zirkusaufführungen,
Volksfeste, tänzerische oder artistische Darbietungen in Freizeitanlagen
• alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich
sämtlicher, auch klassischer, Theater- und Musikaufführungen sowie Opern,
Operretten, Musicals, Puppenspiele, Ballett und ähnliche; Ausnahmen gelten hier
nur für Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten
Charakters
• Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in
Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und
Wettannahmestellen.
Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der
Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle
Veranstaltungen verboten.
Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser
oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen
Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder
ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen
erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.
Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen
Kunstausstellungen, Kunstführungen, die Museen, Tierschauen, der Zoo und
ähnliche Veranstaltungen.“
Für den Ostersonntag galten offiziell noch
strengere Regeln. Dazu schrieb der Kölner „Express“:
„An diesem hohen kirchlichen Festtag dürfen – im
Gegensatz zu anderen Sonn- und Feiertagen – nicht einmal Büdchen, Bäckereien und
Blumenläden für einige Stunden öffnen. Heißt: keine Brötchen und Kuchen, keine
Blümchen für Oma. Nur Tankstellen und die Läden am Hauptbahnhof dürfen am
Sonntag verkaufen. So sieht es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW vor.“
Solche eindeutigen Spielregeln scheinen nicht für
die Angehörigen aller religiösen Ausrichtungen zu gelten. Am Abend des
Ostermontag erreichte uns der folgende ergänzende Bericht:
„Wie sich herausstellte, war der
‚Wohltätigkeitsbasar’ der Vingster Moschee leider nicht auf den Karfreitag
beschränkt. Das Ganze erstreckte sich sage und schreibe über vier Tage! Das
heißt, ich durfte von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag täglich von 9
Uhr früh bis etwa 22 Uhr am Abend daran teilhaben, wie sich zu Spitzenzeiten
weit mehr als 200 Muslime versammelten. Es eskalierte am gestrigen Nachmittag,
als etwa 15 muslimische Jugendliche begannen mit Druckluftpistolen auf die
Fensterscheiben unseres Wohnhauses zu schießen. Offensichtlich hatte die Moschee
ihrem Nachwuchs eine Runde Pistolen spendiert, denn jeder Jugendliche hatte eine
solche. Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende
deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von
den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im
Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise
beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“
Der Bericht schließt mit dem bezeichnenden Fazit:
„Bleibt mir abschließend nur noch zu sagen, daß ich froh bin, wenn ich morgen
wieder zur Arbeit gehen kann.“ – Sind dafür die christlichen Feiertage gedacht?
Pro Köln fordert, die Feiertagsruhe in unserer Stadt künftig ohne Ansehen der
Religionszugehörigkeit gegenüber jedermann durchzusetzen!
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Osterbasar in Vingst. Während die
nicht-muslimischen Kölner die Feiertagsruhe zu beachten hatten, ging es hier
hoch her. |