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10. April 2007:

Mißachtung der Osterruhe

Über Ostern – insbesondere am Ostersonntag - war es deutschen Einzelhändlern in Köln verboten, ihre Geschäfte zu öffnen. Auf der Ostheimer Straße direkt neben der Vingster Moschee galten allerdings an den christlichen Feiertagen offenbar ganz andere Gesetze. Ein Anwohner schildert die dortigen Ereignisse am Karfreitag wie folgt:

„Seit 9 Uhr heute früh haben wir hier eine Lärmkulisse wie auf einem orientalischen Basar. Muslimische Kinder schreien vor unserem Haus rum, während nebenan auf dem Moscheegelände die Erwachsenen Tische und Bänke für einen ‚Wohltätigkeitsbasar’ aufbauen.

Völlig genervt von dem Treiben, habe ich gegen 11 Uhr auf der Polizeiwache in Kalk angerufen. Dort habe ich mich erkundigt, wie es sich mit der Rechtmäßigkeit solcher Veranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verhält. Ich habe darauf hingewiesen, daß man an Karfreitag als 'Normalbürger' auch gewissen Regeln unterliegt. Beispielsweise dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden und sogar das Spielen von lauter Musik ist bis zu einer gewissen Uhrzeit untersagt. Wie kann es also sein, daß es sich hierbei um eine genehmigte Veranstaltung handelt?

Man sagte mir zu, sich der Sache anzunehmen. Nach etwa 30 Minuten erschien dann auch ein Streifenwagen. Die beiden Beamten unterhielten sich geschätzte 20 Sekunden mit einem der Moscheebetreiber, stiegen wieder in ihren Streifenwagen und das war’s. Augenscheinlich handelt es sich tatsächlich um eine genehmigte Veranstaltung!“

Auf der Internetseite der Stadt Köln war dagegen zu den „Regelungen für die Karwoche bis Karsamstag“ zu lesen:

„Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jeglicher öffentliche Tanz verboten. Am Karfreitag sind, bis zum Karsamstag 6 Uhr, keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere

• Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen

• sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen

• Leistungsshows sowie Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische oder artistische Darbietungen in Freizeitanlagen

• alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher, auch klassischer, Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operretten, Musicals, Puppenspiele, Ballett und ähnliche; Ausnahmen gelten hier nur für Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters

• Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle Veranstaltungen verboten.
Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen Kunstausstellungen, Kunstführungen, die Museen, Tierschauen, der Zoo und ähnliche Veranstaltungen.“

Für den Ostersonntag galten offiziell noch strengere Regeln. Dazu schrieb der Kölner „Express“:

„An diesem hohen kirchlichen Festtag dürfen – im Gegensatz zu anderen Sonn- und Feiertagen – nicht einmal Büdchen, Bäckereien und Blumenläden für einige Stunden öffnen. Heißt: keine Brötchen und Kuchen, keine Blümchen für Oma. Nur Tankstellen und die Läden am Hauptbahnhof dürfen am Sonntag verkaufen. So sieht es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW vor.“

Solche eindeutigen Spielregeln scheinen nicht für die Angehörigen aller religiösen Ausrichtungen zu gelten. Am Abend des Ostermontag erreichte uns der folgende ergänzende Bericht:

„Wie sich herausstellte, war der ‚Wohltätigkeitsbasar’ der Vingster Moschee leider nicht auf den Karfreitag beschränkt. Das Ganze erstreckte sich sage und schreibe über vier Tage! Das heißt, ich durfte von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag täglich von 9 Uhr früh bis etwa 22 Uhr am Abend daran teilhaben, wie sich zu Spitzenzeiten weit mehr als 200 Muslime versammelten. Es eskalierte am gestrigen Nachmittag, als etwa 15 muslimische Jugendliche begannen mit Druckluftpistolen auf die Fensterscheiben unseres Wohnhauses zu schießen. Offensichtlich hatte die Moschee ihrem Nachwuchs eine Runde Pistolen spendiert, denn jeder Jugendliche hatte eine solche. Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“

Der Bericht schließt mit dem bezeichnenden Fazit: „Bleibt mir abschließend nur noch zu sagen, daß ich froh bin, wenn ich morgen wieder zur Arbeit gehen kann.“ – Sind dafür die christlichen Feiertage gedacht? Pro Köln fordert, die Feiertagsruhe in unserer Stadt künftig ohne Ansehen der Religionszugehörigkeit gegenüber jedermann durchzusetzen!

 

Osterbasar in Vingst. Während die nicht-muslimischen Kölner die Feiertagsruhe zu beachten hatten, ging es hier hoch her.

 

 
 
 

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